Verrechnungspreisdokumentation - Pflichtenliste bis 2002
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Autor:
Rolf Schreiber, Sachgebietsleiter Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung, Düsseldorf IVeröffentlicht in:
nicht verfügbarErklärende Fachinformation:
Weiterführender Content:
Abstract / Shortstory
Die Grafik zeigt im Checklistenformat Dokumentationspflichten bei der Verrechnungspreisdokumentation, basierend auf der BFH Entscheidung vom 17.10.2001; veröffentlich im BStBl 2004 II, Seite 171.
Aus dem Inhalt - Auszug Direct Link:
BFH-Urteil vom 17.10.2001 (I R 103/00) BStBl. 2004 II S. 1711. Bei einem Körperschaftsteuerbescheid ist der zu besteuernde Lebenssachverhalt das in dem betreffenden Jahr bezogene Einkommen, weshalb im Einspruchsverfahren einzelne Teile des Einkommens dieses Jahres gegeneinander ausgetauscht werden können.
2. Ist eine vGA dem Grunde nach anzunehmen, so ist der Gewinn um die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten Preis und dem Preis zu erhöhen, den voneinander unabhängige Vertragspartner unter vergleichbaren Umständen vereinbart hätten (Fremdvergleichspreis).
3. Jede Schätzung des FA ist im Klageverfahren voll nachprüfbar. Das FG kann seine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen an die Stelle der des FA setzen, ohne deshalb die Schätzung des FA als rechtsfehlerhaft einstufen zu müssen.
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