Verbringung und Lieferung
Steuerrecht > Verrechnungspreise > Betriebsstätten
Autor:
Rolf Schreiber, Sachgebietsleiter Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung, Düsseldorf IVeröffentlicht in:
nicht publiziertErklärende Fachinformation:
Weiterführender Content:
Abstract / Shortstory
Die Grafik beschreibt, wann eine Lieferung und/oder eine Verbringung (national oder grenzüberschreitend) in eine Betriebsstätte die Regelung des §90 AO auslöst.
Aus dem Inhalt - Auszug Direct Link:
Grundsätzlich stellt die Überfuhrung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vom Stammhaus auf eine Betriebsstätte keinen Gewinnrealisierungstatbestand dar....Ähnliche Grafiken
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